QUALIFIZIERUNG
Die Kindertagespflegepersonen sind nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz durch das Jugendamt Erlangen-Höchstadt qualifiziert und haben somit die Erlaubnis bis zu fünf Kinder gleichzeitig zu betreuen.
- Die Tagesmutter zeichnet sich aus durch ihre Persönlichkeit, Fachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Eltern, Jugendamt und Kolleginnen.
- Sie betreut in kindgerechten Räumlichkeiten.
- Sie verfügt über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Bedürfnisse und Pflege von Kindern und deren Erziehung und Förderung.
- Die Tagesmutter nimmt regelmäßig an pädagogischen Fortbildungen teil.
- Weitere Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis sind: ein erweitertes Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis, Belehrungen nach dem Hygienegesetz, regelmäßige Erste Hilfe Kurse für Kinder und eine erweiterte Haftpflichtversicherung der Kindertagespflegeperson.
- Die Fachbetreuer des Jugendamts können jederzeit auch unangemeldete Kontrollen durchführen.
- Das Jugendamt ERH ermöglicht es den Kindertagespflegepersonen regelmäßig an einer Supervision teilzunehmen.